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Ab 1. Juni 2011 Erstmeldungen an die unabhängig gestellten diözesanen Ombudsstellen

Ab 1. Juni 2011 können – wie angekündigt – Erstmeldungen von Betroffenen von Missbrauch und Gewalt über die nunmehr unabhängig gestellten diözesanen Ombudsstellen erfolgen. Die Entscheidungen über finanzielle Hilfestellungen trifft weiterhin die Unabhängige Opferschutzkommission.

Sie erreichen die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft nunmehr täglich von
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr.

Bekanntlich hat die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft nach ihrer Gründung im April 2010 Betroffene aufgerufen, sich bis Ende 2010 zu melden. Die Frist wurde dann bis Ende Mai 2011 verlängert. Nunmehr sind die diözesanen Ombudsstellen Erstanlaufstellen, die durch die im Juni 2010  von der österreichischen Bischofskonferenz beschlossene Rahmenordnung „Die Wahrheit wird Euch frei machen“  unabhängig gestellt wurden.

Diese Ombudsstellen sind folgendermaßen erreichbar:

Burgenland (Diözese Eisenstadt): Tel.: 0676/880 70 10 24, Mail: opfer@martinus.at

Kärnten (Diözese Gurk-Klagenfurt): Tel.: 0676/8772-6488, Mail: ombudsstelle@kath-kirche-kaernten.at

Niederösterreich (Diözese St. Pölten): Tel.: 0676/8266-88383, Mail: ombudsstelle@kirche.at

Oberösterreich (Diözese Linz): Tel.: 0676/87765525, Mail: ombudsstelle@dioezese-linz.at

Salzburg (Erzdiözese Salzburg): Tel.: 0662/8047-6920, Mail: ombudsstelle@zentrale.kirchen.net

Steiermark (Diözese Graz-Seckau): Tel.: 0676/874-26899, Mail: birgit.posch@graz-seckau.at

Tirol (Diözese Innsbruck): Tel. 0676/8730 2700, Mail: ombudsstelle@dibk.at

Wien (Erzdiözese Wien): Tel.:  01/319-6645, Mail: ombudsstelle@edw.or.at

 

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