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Stellungnahme zum Entwurf für Heimopferrentengesetz

Entwurf für Heimopferrentengesetz ist ein wichtiger Schritt der staatlichen Anerkennung schweren Unrechts und unermesslichen Leids
Gleichbehandlung der Opfer – Sensible Datenschutzfragen – Bewusstseinsbildung und Prävention weiter prioritär

Die Unabhängige Opferschutzkommission begrüßt den im Ministerrat beschlossenen Entwurf eines Heimopferrentengesetzes als weiteren Schritt des Staates zur Anerkennung von Personen, die Opfer von Gewalt und Missbrauch geworden sind und denen schweres Unrecht zugefügt wurde. Besonderes Augenmerk wird im Zuge der parlamentarischen Beratung der Regierungsvorlage auf die Gleichbehandlung der Betroffenen und Fragen des Datenschutzes zu legen sein. Die Opferschutzkommission wird in diesem Zusammenhang auch Vorschläge erarbeiten und bietet erneut ihre in sieben Jahren Einsatz für den Opferschutz erworbene Expertise für den Gesetzeswerdungsprozess an. Über die rasche und unbürokratische Hilfestellung für Opfer von Gewalt und Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche durch ein in der Folge von zahlreichen Länderkommissionen übernommenes Modell hinaus war und ist es der Kommission besonderes Anliegen, dass allen Opfern ehrliche und starke Signale für die Anerkennung ihres unermesslich großen Leids durch die staatlichen Stellen gegeben werden. Daher hat sich die Kommission auch für die schließlich am 17.11.2016 erfolgte Abhaltung des Staatsaktes im Parlament eingesetzt, dessen wichtige weitere Konsequenz der vorliegende Gesetzesentwurf ist. Gleichzeitig macht die Kommission neuerlich darauf aufmerksam, dass gesamtgesellschaftliche Bewusstseinsbildung und Prävention besondere Priorität haben müssen. Bei der Bekämpfung und Verhinderung von Gewalt und Missbrauch und der Opferhilfe kann und darf es keinen Schlussstrich geben.

Waltraud Klasnic
Brigitte Bierlein
Hubert Feichtlbauer
Reinhard Haller
Udo Jesionek
Ulla Konrad
Werner Leixnering
Caroline List
Kurt Scholz

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