Aktuelles10 Jahre Unabhängige Opferschutzkommission – Zwischenbilanz und AusblickMehr als 30 Mio. Euro für 2.305 finanzielle und therapeutische Hilfeleistungen DIn den 10 Jahren ihres bisherigen Bestehens konnte die Unabhängige Opferschutzkommission (UOK) für 2.305 Betroffene von Missbrauch und Gewalt im Bereich der katholischen Kirche in Österreich finanzielle und therapeutische Hilfeleistung im Wert von 30,7 Mio. Euro zuerkennen. Diese Zwischenbilanz über die 10-jährige Tätigkeit der am 26. April 2010 ins Leben gerufenen Kommission zogen Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic und Koordinator Herwig Hösele am Donnerstag, 23. April 2020. Klasnic wörtlich: „Hinter den Entscheidungen stehen zutiefst betroffen machende Schicksale und meist schreiendes Unrecht, das nie wieder gut gemacht werden kann. Aber es sollen wenigstens Gesten der späten Anerkennung der Menschenwürde der Betroffenen sein. Nach Jahrzehnten des Vertuschens, Verschweigens und Verdrängens ist es in den letzten 10 Jahren zu wichtigen Schritten der Zuwendung an die Betroffenen, Aufklärung und Aufarbeitung gekommen. Es kann und darf aber keinen Schlussstrich geben. Opferhilfe, Prävention und Bewusstseinsbildung müssen künftig Priorität haben. Missbrauch und Gewalt gehören zu den verabscheuungswürdigsten Verbrechen und können Seelen von Kindern und jungen Menschen lebenslänglich beschädigen und zerstören. Es ist daher eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, solchen Vorfällen mit aller Entschiedenheit entgegenzuwirken.“ Bald nach Aufbrechen der Mauer des Schweigens im kirchlichen Bereich im Frühjahr 2010 war öffentlich deutlich geworden, dass Missbrauch und Gewalt in früheren Jahrzehnten auch in vielen staatlichen und privaten Institutionen, begünstigt durch geschlossene Strukturen und unterdrückte Kinderrechte, ausgeübt wurden. Zahlreiche österreichische Gebietskörperschaften übernahmen daraufhin das von der UOK entwickelte „Modell“, das vielfach auch international Anerkennung fand. Ein kleiner Blick in die Statistik zeigt Folgendes: 78 % betrafen körperliche Gewalt, 77 % psychische Gewalt, 30 % sexuelle Gewalt (Mehrfachnennungen waren möglich). Alle Beschlüsse der Kommission wurden in völliger Unabhängigkeit getroffen und wurden bzw. werden von der Bischofskonferenz und den Orden vollinhaltlich umgesetzt. Die Kommissionsmitglieder sind: Als einen wichtigen Schritt der gesamtgesellschaftlichen und staatlichen Anerkennung der Betroffenen bezeichnete Klasnic die von der Kommission und zahlreichen Opfervertretern seit Februar 2013 geforderte, im Herbst 2016 im Parlament abgehaltene Veranstaltung „Geste der Versöhnung und Verantwortung“, an der die Spitzen des Staates (Nationalrats- und Bundesratspräsidium, Bundeskanzler, Vizekanzler, Vorsitzender der Landehauptleutekonferenz) und Kardinal Christoph Schönborn teilnahmen. Ein wichtiges Ergebnis der Veranstaltung war das Heimopferrentengesetz (HOG), das am 1. Juli 2017 in Kraft trat, das den „anerkannten Opfern“ aus staatlichen und kirchlichen Heimen, Internaten, Pflegefamilien eine monatliche Rente in der Höhe von € 325,90 (Stand 2020) bringt. Anlässlich des 10-jährigen Bestehens der UOK wurde die Publikation „Verantwortung! Es kann und darf keinen Schlussstrich geben! 10 Jahre Unabhängige Opferschutzkommission. Zwischenbilanz und Ausblick“ erstellt. Dieses bereits vorliegende Buch enthält u.a. Beiträge aller Kommissionsmitglieder, umfangreiches statistisches Material, einen breiten Rundblick über die nationale und internationale Entwicklung aus der Sicht der Medien und einen Beitrag des Leiters des päpstlichen Kinderschutzzentrums in Rom, Prof. Hans Zollner. Die Präsentation des Buches wurde aufgrund der notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Covid19-Virus auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. |