AktuellesStellungnahme zum Münchner GutachtenZu dem am Donnerstag, 20. Jänner 2022 veröffentlichten Gutachten der Kanzlei Westpfahl-Spilker stellte Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic in einem ersten Statement fest: „Das in München publizierte Gutachten hat in erschütternder Weise schwere Verfehlungen der Vergangenheit aufgezeigt. Statt sich der Betroffenen anzunehmen, die oft unvorstellbar Schlimmes erlebt und durchgemacht haben, wurde viele Jahre hindurch vertuscht. Als die Mauer des Schweigens 2010 durchbrochen wurde, hat die österreichische katholische Kirche im Gegensatz zu anderen Ländern wie Deutschland, Schweiz oder Frankreich gehandelt. Auf Ersuchen von Kardinal Schönborn habe ich unter der Bedingung der völligen Unabhängigkeit die Aufgabe der Opferschutzanwältin übernommen und eine Unabhängige Opferschutzkommission gebildet, für die ich ehrenamtlich so renommierte Persönlichkeiten wie Brigitte Bierlein, Reinhard Haller, Udo Jesionek, Caroline List, Ulla Konrad, Werner Leixnering und Kurt Scholz gewinnen konnte. Seither konnten wir 2800 Entscheidungen treffen und den Betroffenen 33,3 Mio. Euro an finanziellen und therapeutischen Hilfeleistungen zuerkennen. Seit einigen Jahren gibt es zusätzlich auch eine staatliche Heimopferrente, zumal es leider auch in vielen öffentlichen Heimen und Einrichtungen zu Gewalt und Missbrauch gekommen ist. Geld kann nur eine, wenn auch für viele wichtige, Geste sein und das erlittene Leid nie abgelten. Die Anerkennung der Opfer und ihrer Menschenwürde ist das Wichtigste. Entscheidend sind vor allem auch Prävention, damit Gewalt und Missbrauch künftig hintangehalten werden. Jeder einzelne Betroffene ist einer zu viel. Ihnen muss die besondere Zuwendung gelten. Es kann und darf keinen Schlussstrich geben." Der bekannt Pastorlatheologe Paul Zulehner betonte in der ZiB 2 vom 20.1.22, dass Österreich der Weltkirche um Jahrzehnte voraus sei. Das Münchner Gutachten „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtlich Bediensteter im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 – 2019“ ist abrufbar auf der Website der Kanzlei unter https://westpfahl-spilker.de/wp-content/uploads/2022/01/WSW-Gutachten-Erzdioezese-Muenchen-und-Freising-vom-20.-Januar-2022.pdf
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