Mitglied der Unabhängigen Opferschutzkommission

Brigitte Bierlein

Dr. Brigitte Bierlein, geboren 1949; 1967 Reifeprüfung am humanistischen Bundesgymnasium in Wien III; 1971 Promotion zum Dr. jur. an der Universität Wien. Ab 1972 richterlicher Vorbereitungsdienst; 1975 Richteramtsprüfung, danach Richterin am Bezirksgericht Innere Stadt Wien und am Strafbezirksgericht Wien; ab 1977 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Wien; 1986 Dienstzuteilung zur Oberstaatsanwaltschaft Wien; 1987 Dienstzuteilung zum Bundesministerium für Justiz, anschließend Oberstaatsanwältin in der Oberstaatsanwaltschaft Wien; ab 1990 Generalanwältin in der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof. Ab 1995 Vorstandsmitglied der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte; 2001 bis 2003 deren Präsidentin; in dieser Zeit auch Mitglied des Vorstandes der IAP (International Association of Prosecutors). 2003 bis 2018 Vizepräsidentin und 2018/19 Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes. Von 3. Juni 2019 bis 7. Jänner 2020 Bundeskanzlerin und damit die erste weibliche Regierungschefin der Republik Österreich, so wie sie zuvor die erste (Vize-)Chefin des Verfassungsgerichts war.

E-Mail: brigitte.bierlein@opfer-schutz.at

„Der Wahrheit und den Tätern auf die Spur kommen, den Opfern Hilfe vermitteln. Dafür stehen meine richterliche Unabhängigkeit und meine langjährige Berufserfahrung als Staatsanwältin. Beides garantiert, dass ich bei meiner Arbeit auf niemanden und nichts - ich betone, auf niemanden und nichts - Rücksicht nehmen werde als auf die Wahrheitsfindung und die Bedürfnisse der Opfer. Ziel: Schonungslose Aufklärung, Hilfeleistung und möglichste Hintanhaltung derartiger Fälle in der Zukunft.“

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Die weiteren
Kommissionsmitglieder

Hubert Feichtlbauer

Reinhard Haller

Udo Jesionek

Ulla Konrad

Werner Leixnering

Caroline List

Kurt Scholz